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GLOSSÄRY-Begriff

Betriebsausgabe

Eine Betriebsausgabe ist ein Aufwand, der durch den Betrieb veranlasst ist. Solche Ausgaben mindern in der Regel den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens.

Grundidee

Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind, gelten steuerlich als Betriebsausgaben und werden vom Gewinn abgezogen. Dazu zählen typischerweise Kosten für Ausstattung, Dienstleistungen oder laufenden Betrieb.

Wie ein konkreter Posten steuerlich zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hand der Steuerberatung.

Domains als laufender Aufwand

Auch die laufenden Kosten für Domains können betrieblich veranlasst sein. Das Modell der Domainpacht bildet einen solchen laufenden Aufwand ab: ein planbarer Posten, statt eines einmaligen Erwerbs. Die steuerliche Einordnung im Einzelfall klärt die Steuerberatung.

Verwandte Begriffe

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